Unsere Honorarberechnung

Die Praxis für ganzheitliche Medizin Dr. Anne Maceiczyk ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass Sie als Patient mit mir einen Behandlungsvertrag schließen, welcher durch Terminvereinbarung zustande kommt. Folglich werden die von mir erbrachten Leistungen direkt an Sie berechnet.

Die Rechnung ist unabhängig von Ihrem Krankenversicherungsschutz auf jeden Fall zu begleichen. Erfahrungsgemäß erstatten private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und private Krankenzusatzversicherungen die üblichen bzw. tariflichen Leistungen vollständig im Rahmen der hausärztlichen Versorgung. Bei einigen Leistungen wird individuell entschieden, wobei auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme eine Rolle spielen kann. Im Zweifelsfall empfehlen wir, sich vorher bei Ihrem Versicherer nach den tariflichen Erstattungsmöglichkeiten zu erkundigen. Hierbei bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Einige besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können jedoch von der Erstattung ausgeschlossen sein.

Als gesetzlich freiwillig und pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen Sie die Kosten evtl. auf Antrag erstattet. Da wir jedoch keine Kassenvertragsarztpraxis sind bitten wir zu beachten, dass Sie für meine erbrachten Leistungen im Regelfall keine Erstattung durch Ihren gesetzlichen Versicherungsträger erhalten. Informieren Sie sich bitte hierzu bei Ihrer Krankenkasse und lassen uns möglichst im Vorfeld der Behandlung über das zu erwartende Honorar auf Selbstzahlerbasis sprechen.

Grundlage jeder Honorarabrechnung ist die aktuelle amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für „einfache, normale“ ärztliche Leistungen ist im Regelfall der 2,3-fache Gebührenfaktor ausreichend. Da ich vor allem bei chronischen Krankheitsbildern sehr häufig aufwändige, zeitlich und therapeutisch anspruchsvolle Leistungen erbringe, wird gegebenenfalls ein höherer Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Gebührenfaktor zu Grunde gelegt.

Berichte, Bescheinigungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. werden zumeist nicht erstattet und daher gemäß der GOÄ nach Zeitaufwand berechnet.